Änderungen gemäß der EU-Verordnung EU 2019/1781

17. Mai 2021


Die geltende EU-Verordnung EU 2019/1781 zur Festlegung von Öko-Design Anforderungen an Elektromotoren und Frequenzumrichtern.

Wichtig ist, dass die alte Verordnung „EG 640/2009“ noch bis zum 30.06.2021 gültig bleibt.
Im Nachfolgenden werden die einzelnen Neuerungen, welche ab dem 01.07.2021 gelten, genau erklärt.

Was genau ändert sich ab 2021?
Die folgenden Neuerungen gelten ab  01.07.2021 für alle Induktionsmotoren an einer sinusförmigen Spannung die für Dauerbetrieb ausgelegt sind und die Polzahlen 2, 4, 6 und 8 aufweisen.

  • Bemessungsspannung von 50V bis 1.000V
  • Für Leistungsbereich ab 0,12kW bis 0,74kW gilt IE2
  • Für Leistungsbereiche ab 0,75kW gilt IE3 (IE2 + FU entfällt)
  • Niederspannungs-Frequenzumrichter von 0,12 kW bis 1.000 kW

Wichtig bei den Neuerungen

  • Gilt weiterhin für Frequenzen 50 Hz und 60 Hz
  • Erweiterung des Gültigkeitsbereichs um Ex-, Brems- und TEAO-Motoren


Gilt diese EU-Verordnung bei allen Elektromotoren?
Zu beachten ist, dass die Neuerungen hinsichtlich der Verordnung nicht für folgende Ausführungen von Elektromotoren gelten:

  • Welche vollständig in ein Produkt integriert sind
  • Mit einer integrierten Drehzahlregelung (Kompaktantriebe)
  • Für Höhen von mehr als 4.000 Meter über dem Meeresspiegel
  • Für Umgebungstemperaturen über 60°C
  • Für Umgebungstemperaturen unter -30°C oder Temperatur der Kühlflüssigkeit von unter 0°C oder über 32°C
  • Unterölmotoren
  • Unbelüftete Motoren
  • Polumschaltbare Motoren
  • Die vor dem 01. Juli 2019 in Verkehr gebracht werden, die als Ersatz für identische, in Produkte integrierte Motoren dienen, die vor dem 01. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden

Wird es weitere Neuerungen hinsichtlich der EU-Verordnung geben?

Weitere Neuerungen gelten dann ab dem 01.07.2023:
  • Für den Leistungsbereich ab 75 kW bis 200 kW gilt dann IE4
  • Für 1-Phasen Motoren ab 0,12 kW gilt dann IE2
Neue EU-Verordnungen